Was ist ein Kauf vom Generalübernehmer (Hausbaufirma)?

Wie sieht der Kauf vom Generalübernehmer (Hausbaufirma) aus?

Grundlage für diese Art der Vertragsgestaltung ist der unabhängige Kauf des Baugrundstücks. Ist der Generalübernehmer in den Grundstückskauf involviert, wird die Grunderwerbssteuer für Haus und Grundstück fällig → Bauträgerkauf.
Die Käuferin hat als Eigentümerin des Bauplatzes Bauherrenstatus und ist deshalb verantwortlich für:

  • die Bebaubarkeit des Grundstücks
  • die Baugrundverhältnisse
  • die Sicherheit der Baustelle
  • den Umgang mit Entsorgungsmaterial (bei Abbruch)
  • die Medienanschlüsse der Ver- und Entsorgung

Diese Verantwortung wird in der Regel auf die Hausbaufirma übertragen, dass entbindet den Bauherren jedoch nicht von der Kontrollpflicht.

Welche Vorteile bietet ein Hauskauf vom Generalübernehmer?

Die Vorteile dieser Vertragsform gegenüber einem Architektinnenhaus liegen:

  • in der Festpreisbindung
  • in der Bindung des Fertigstellungstermins
  • in der Erfahrung des Generalübernehmers (sofern über Referenzen nachgewiesen)

Der Werkvertragspreis ist in der Regel ein Pauschalpreis. Die Bauherrin hat keinen Anspruch auf Kenntnis der Preise je Gewerk. Bei Veränderung des Leistungsumfangs (Sonderwünsche) nach Vertragsabschluss besteht die Gefahr der Intransparenz der Nachtragskosten.