Was muss bei Grundstück und Baurecht beachtet werden?

Was gelten für Baurechte innerhalb eines Bebauungsplans?

Liegt der Bauplatz im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sind die Vorgaben bekannt. Der B-Plan beschreibt in der Regel die Anforderungen an das zukünftige Gebäude hinsichtlich Form und Größe recht genau und schränkt die freie äußere Gestaltung oft ein.

Gleiches gilt für Gestaltungssatzungen oder Vorhaben- und Erschließungspläne.

Was gelten für Rechte, wenn kein Bebauungsplan vorliegt?

Liegen keine dieser Vorgaben vor, so ist der Bauplatz laut § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen nach der „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen“.
„…. Wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und …, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und … „

Handelt es sich um eine Baulücke, so ist der Bezug zur Nachbarschaft entscheidend. Die Größe, die Dachform, die Firstausrichtung, die Lage zur Straße sollten Berücksichtigung finden.
Schwieriger ist die Beurteilung der baurechtlichen Gegebenheiten im Übergang zum Außenbereich. Hier ist eine Abstimmung mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde angesagt.